AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Lion – the Social Media Agency, Inhaberin Lara M. Wille (im Folgenden "Lion – the Social Media Agency") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Social-Media-Dienstleistungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

(3) Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Lion – the Social Media Agency hat diesen ausdrücklich zugestimmt.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Lion – the Social Media Agency verpflichtet sich, die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Social-Media-Dienstleistungen zu erbringen. Diese Leistungen werden individuell mit dem Auftraggeber vertraglich festgelegt.

(2) Gegenstand dieses Vertrags sind die von der Lion – the Social Media Agency zu erbringenden Social-Media-Dienstleistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen.

(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Einzelauftrag.

(4) Die Lion – the Social Media Agency behält sich vor, Drittanbieter zur Leistungserbringung einzusetzen.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Lion – the Social Media Agency alle erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Falsche, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Inhalte gehen nicht zulasten der Lion – the Social Media Agency.

(3) Freigaben durch den Auftraggeber gelten als verbindlich, ebenso die Genehmigung der damit verbundenen Kosten.

(4) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.


§ 4 Vergütung & Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung der Lion – the Social Media Agency wird individuell vereinbart und ist im jeweiligen Vertrag festgehalten.

(2) Zusätzliche Leistungen, wie Vor-Ort-Content-Erstellung, werden gesondert abgerechnet.

(3) Die Lion – the Social Media Agency kann Aufwendungsersatz für genehmigte Zusatzkosten verlangen.

(4) Etwaige GEMA-Gebühren oder weitere nutzungsrechtliche Kosten trägt der Auftraggeber.

(5) Reisekosten werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers berechnet.

(6) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist eine Abstandszahlung in Höhe von 50 % der noch offenen Vertragssumme fällig.

(7) Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung durch die Lion – the Social Media Agency. 

(8) Zahlungsverzug: Sollte eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen werden, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Mahnung. Bleibt die Zahlung trotz zweimaliger Mahnung aus, wird der gesamte noch offene Betrag des Vertrags sofort zur Zahlung fällig. Gleichzeitig behält sich die Lion – the Social Media Agency das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die erbrachten und noch ausstehenden Leistungen gelten als abgerechnet und werden vollständig in Rechnung gestellt. Die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahngebühren werden zusätzlich erhoben. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.


§ 5 Nutzungsrechte

(1) Die Lion – the Social Media Agency räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Lion – the Social Media Agency.

(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

(3) Die Lion – the Social Media Agency behält sich das Recht auf Urhebernennung vor.


§ 6 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Lion – the Social Media Agency haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

(2) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

(3) Bei berechtigten Mängeln hat die Lion – the Social Media Agency eine Frist von 10 Werktagen zur Nachbesserung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist eine außerordentliche Kündigung zulässig.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich mitzuteilen.


§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Lion – the Social Media Agency verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

(3) Diese Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt auch nach Vertragsbeendigung.


§ 8 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart.

(2) Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 3 Monate.

(3) Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei grober Pflichtverletzung möglich.

(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine Entschädigung von 50 % der ausstehenden Vertragssumme fällig, es sei denn, die Lion – the Social Media Agency handelt grob fahrlässig.


§ 9 Kommunikation & Reaktionszeiten

(1) Die Lion – the Social Media Agency verpflichtet sich, auf Anfragen des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden an Werktagen zu reagieren.

(2) Ein monatlicher Abstimmungstermin ist inklusive. Zusätzliche Termine sind kostenpflichtig.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Lion – the Social Media Agency, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.